Meldung vom 1. Juli 2024

Pendlerförderung 2024

Pendler, die mit dem eigenen Auto über eine Schnellstraße oder Autobahn zur Arbeit fahren, werden von der Gemeinde Rechnitz wieder unterstützt.

Erforderliche Unterlagen zur Antragstellung:

  • Hauptwohnsitz in der Gemeinde Rechnitz
  • Bestätigung des Dienstgebers, dass kein Firmenfahrzeug für die Fahrt zum Arbeitsplatz zur Verfügung steht
  • Anreise vom Hauptwohnsitz zum Arbeitsort muss mit eigenem PKW und  über eine mautpflichtige Straße (Autobahn / Schnellstraße) erfolgen. (Der Arbeitsort eines Arbeitnehmers/Arbeitnehmerin ist der regelmäßige Mittelpunkt seines/ihres tatsächlichen Tätigwerdens, der mit dem Betriebsort des Arbeitgebers, bei welchem der Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin beschäftigt ist, nicht zusammenfallen muss. Liegt die tatsächliche ständige Arbeitsstelle außerhalb des Betriebsortes des Arbeitgebers, dann ist die regelmäßige Einsatzstelle und nicht der Betriebsort als Arbeitsort des Arbeitnehmer anzusehen)
  • Nachweis über den Kauf einer Autobahnvignette
  • Antragstellung bis längstens 15.09.2024

 

Die Gutscheine müssen bis spätestens 30. November 2024 eingelöst werden. Später eingelöste Gutscheine können leider nicht berücksichtigt werden!

 

Antrag Pendlerförderung